Compliance

Contractor Compliance

Der Einsatz von Fremdpersonal ist Alltag in vielen Unternehmen und rechtlich anspruchsvoll. Ich berate Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung von Contractor-Compliance-Konzepten.

Ich berate insbesondere zum Einsatz von Solo-Selbständigen, freien Mitarbeitenden, externen Werk- und Dienstleistern, Sub- und Nachunternehmern sowie zur Arbeitnehmerüberlassung.

Der rechtssichere Einsatz von Fremdpersonal setzt voraus, dass die gewählten Vertrags- und Beschäftigungsmodelle sowohl rechtlich als auch tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere bei Werk- und Dienstverträgen besteht das Risiko, dass die tatsächliche Durchführung von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht.

Dies kann zur Annahme einer Scheinselbstständigkeit oder zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Einsatzunternehmen führen, bei Dreipersonenverhältnissen auch zu einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung mit erheblichen haftungs-, arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtlichen Folgen.

Eine wirksame Contractor Compliance dient der frühzeitigen Identifizierung, Bewertung und Minimierung dieser Risiken. Auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse entsteht ein Compliance-Konzept, das auf Ihre betriebliche Organisation abgestimmt ist und insbesondere Maßnahmen des Vertragsmanagements und des Fallmanagements umfasst.

Im Rahmen des Vertragsmanagements werden Arbeitsverträge sowie Werk-, Dienst- und Subunternehmerverträge rechtlich geprüft und bedarfsgerecht gestaltet. Ziel ist eine klare vertragliche Ausgestaltung, die aktuelle gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung berücksichtigt.

Das Fallmanagement prüft, ob die tatsächliche Zusammenarbeit den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Geeignete Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erkennen Abweichungen frühzeitig und vermeiden so die Risiken einer Scheinselbstständigkeit oder einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.

Da sich die rechtlichen Anforderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend weiterentwickeln, sollte das Compliance-Konzept regelmäßig überprüft und an neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden.

Persönlich oder digital

Lassen Sie uns
sprechen.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Gerne besprechen wir es in einem persönlichen oder digitalen Beratungstermin.